Aktuelles -
Spielregeln - Das Brett - Schnupperstunde
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- Spielklassen - Klubgeschichte - Johann Scherz
- Heinrich Weingartner - Archivbilder - Entstehung des Billards
- was man so alles in diversen Lexika über Billard findet - Ausdrücke - Billard und Psycholoanalyse
- Vorstand - Statuten - Mitgliedschaft
- der Staatsname Österreich - was war 1892 - Staatspräsidententen, Kanzler, Bürgermeister
- Bezugsquellennachweis - andere Links - Billard-Sportklub-Union S.U.
Falls Du Dich wunderst, daß die Chronologie unserer Klubzeitschrift in verkehrter Reihenfolge ist, so hat das den einfachen Grund, daß am Anfang der Seite die jeweils aktuellsten Berichte stehen sollen, um ein langes Blättern zu vermeiden.
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Oktober 1957
HAUSORDNUNG DES BSK-UNION
- Allgemeines:
Es ist Pflicht der Mitglieder:
- sich diszipliniert, ordnungsliebend und rücksichtsvoll zu verhalten und diese Hausordnung zu befolgen,
- zur Verbesserung ihrer Leistungen soviel wie möglich alleine zu üben, ernste Partien zu spielen und sich an Klub- und Verbandsturnieren zu beteiligen,
- das Spielmaterial schonend zu behandeln, regelmäßig pflegen und Beschädigungen des Tuches und der Bälle zu vermeiden,
- ihre Mitgliedsbeiträge unaufgefordert zu bezahlen.
- Billardzuteilung:
Prinzipiell ist die Reihenfolge des Kommens für die Billardzuteilung maßgebend.
Klubmitglieder haben ein Vorrecht gegenüber Verbandsmitgliedern, beide ein solches gegenüber Fremden.
Den Fremden steht bloß Billard 3 zur Verfügung, und zwar nur dan,, wenn sie keine Anfänger sind und das Material vorsichtig behandeln.
- Beschränkung der Spielzeit:
Eine Beschränkung der Spielzeit auf 1 1/2 Stunden tritt ein, wenn alle drei Billards besetzt sind und weitere Spielinteressenten warten. Sie gilt rückwirkend ab Beginn der Billardbenützung.
Auch durch den Wechsel eines Partners darf die Spieldauer des ersteren Spielers die vorgeschriebenen 1 1/2 Stunden nicht überschreiten.
- Schlußbestimmungen:
Sollte gegen diese Anordnungen verstoßen werden, so kann jedes Mitglied eine Anzeige an den Klubvorstand richten. Diese Anzeige muß schriftlich niedergelegt werden, alle näheren Umstände enthalten und von dem anzeigenden Mitglied und einem Zeugen unterschrieben werden. Es ist dem Vorstand vorbehalten, entsprechende Schritte - von Ermahnungen bis zu einem Ausschluß - zu unternehmen.