Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Telefonnummer privat, Telefonnummer Firma.
Hast Du eine E-Mail-Adresse ?
Warst oder bist Du Mitglied eines Billardklubs ?
Wenn ja, bei welchem Klub warst oder bist Du Mitglied ?
Wie oder durch wen bist Du auf den BSK-Union aufmerksam geworden ?
Mit den nachstehenden Bedingungen erklärst Du dich einverstanden !
Unterschrift
B E D I N G U N G E N
1. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist zunächst auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mitgliedschaft beträgt zumindest ein Jahr und beginnt mit dem Aufnahmedatum. Wird die Mitgliedschaft nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des Mitgliedjahres schriftlich gekündigt, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Weiters erklärt sich das Mitglied einverstanden, daß oben angeführte Daten EDV-mäßig erfaßt werden.
2. Kündigung
Die Kündigung durch ein Mitglied muß schriftlich drei Monate vor Ablauf des Mitgliedsjahres erfolgen. Die Kündigung durch den Klub ist möglich bei Auflösung des Vereines, wenn die sportliche Aktivität nicht mehr gegeben ist, bei vereinsschädigendem Verhalten sowie bei disziplinären Verfehlungen. Der Kündigungsgrund muß durch einfachen Vorstandsbeschluß bestätigt werden.
3. Rechte des Klubmitgliedes
Ein Klubmitglied ist auf allen Turnierbrettern spielberechtigt, kann beim Billardgeld den verbilligten Klubtarif in Anspruch nehmen, hat bei regelmäßigem Training Anspruch auf eine Trainerbetreuung, hat das Stimmrecht bei der Generalversammlung.
4. Pflichten des Klubmitgliedes
Ein Klubmitglied hat die Pflicht bei Turnieren aktiv - entweder als Spieler oder als Funktionär - tätig zu sein, die sportlichen Aktivitäten des Vereins zu unterstützen, bei Turnieren die Statuten des BSVÖ zu wahren, den Mitgliedsbeitrag termingerecht zu bezahlen.
5. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Jahres im Voraus zu bezahlen. Mit Einverständnis des Verbandes kann auch eine halbjährliche Teilzahlung vereinbart werden. Sollte der Mitgliedsbeitrag nicht termingerecht bezahlt werden, so sind zusätzlich für jedes offene Monat EUR 1,50 an Mahnspesen zu bezahlen. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt derzeit EUR 150,--. Schüler, Studenten und Pensionisten zahlen EUR 80,--, die einmalige Einschreibgebühr beträgt derzeit EUR 40,--. Diese Einschreibgebühr ist auch gleichzeitig eine Mitgliedschaft für max. 6 Monate, d.h. bis Jänner oder Juli ab Beitrittsdatum. Durch Beschluß der Generalversammlung können die genannten Beträge abgeändert werden. Änderungen dieser Bedingungen werden auf der Anzeigentafel des Klubs verlautbart.
DER VORSTAND DES BSK - UNION